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Wenn die Friedensrichterkosten von einer Partei nicht eingefordert werden können, so werden die Kosten der Gemeinde verrechnet. Gehen Sie im Register
Verrechnung in das Feld mit der nicht bezahlten Rechnung und klicken Sie auf: Detail aktivieren Sie unten rechts das Feld: an Gemeinde verrechnet. Von nun erscheint die Rechnung nicht mehr unter den offenen Beträgen. Bei der Partei selber bleibt aber der Vermerk: "offene Rechnung"
Wenn Sie einen Verlustschein haben, so aktivieren Sie das Feld: habe Verlustschein oder Pfändungsurkunde. Damit erscheint die Rechnung in der Tabelle "Verlustscheine" Jetzt dürfen Sie aber nicht vergessen den Betrag von der Gemeinde zu fordern.
Sie erstellen also eine neue Rechnung an die Gemeinde. Erstellen Sie ein Dokument mit der Vorlage
"Rechnung an die Gemeinde"
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