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Wenn die Friedensrichterkosten von einer Partei nicht eingefordert werden können, so werden die Kosten der Gemeinde verrechnet.

Gehen Sie im Register Verrechnung in das Feld mit der nicht bezahlten Rechnung und 

klicken Sie auf: Detail

aktivieren Sie unten rechts das Feld: an Gemeinde verrechnet. Von nun erscheint die Rechnung nicht mehr unter den offenen Beträgen. Bei der Partei selber bleibt aber der Vermerk: "offene Rechnung"

Wenn Sie einen Verlustschein haben, so aktivieren Sie das Feld: habe Verlustschein oder Pfändungsurkunde. Damit erscheint die Rechnung in der Tabelle "Verlustscheine"  

Jetzt dürfen Sie aber nicht vergessen den Betrag von der Gemeinde zu fordern. Sie erstellen also eine neue Rechnung an die Gemeinde.
Im Feld UP Begründung wählen Sie den § 209 GVG

Erstellen Sie ein Dokument mit der Vorlage "Rechnung an die Gemeinde"
Unter Anteil von: tragen Sie die Partei ein, die nicht bezahlt hat und unter Rechnung an: ihre Gemeinde